Strahlennekrose als Nebenwirkung der Radiotherapie
Als Strahlennekrose bezeichnet man das durch die Einwirkung ionisierter Strahlung ausgelöste Absterben von Zellen eines Organismus. In der Radioonkologie ist die Strahlennekrose des Tumors beziehungsweise seiner Metastasen, die Tumornekrose, das primäre Ziel der Bestrahlung. Deshalb ist nicht jede Strahlennekrose eine Komplikation. Der Begriff Strahlennekrose wird in der allgemeinen Fachsprache aber nur für strahleninduzierte Nekrosen im gesunden Gewebe verwendet. Bei zerebralen Tumoren geht man von einer Häufigkeit von etwa 5% aus, wenn die Patienten eine Dosis von 50 Gray und mehr erhalten haben. Das Risiko einer Strahlennekrose steigt mit der Dosis und der Größe des bestrahlten Gewebevolumens, kann aber durch eine Fraktionierung, also das Verteilen der Gesamtstrahlungsdosis über mehrere Sitzungen, reduziert werden.
Strahlennekrosen treten durchschnittlich 14 Monate nach einer Bestrahlung, in manchen Fällen sogar erst nach Jahren auf und zeigen sich in der Bildgebung als zerebrale Raumforderung. Mögliche Symptome sind Hirndruckzeichen (Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen), mitunter auch epileptische Anfälle.
Die wichtigste Differenzialdiagnose einer solchen strahlenbedingten Schädigung des Gehirns ist ein Rezidiv des zuvor bestrahlten Tumors. In der klinischen Praxis ist die Unterscheidung zwischen Tumorrezidiv und einer Strahlennekrose schwierig. Beide Erkrankungen treten am selben zu erwartenden Ort, das heißt in dem Bereich des zuvor entfernten Tumors und seiner unmittelbaren Umgebung, auf. Raumfordernde zerebrale Strahlennekrosen lassen sich mit hochdosierten Corticosteroiden behandeln, gut zugängliche und operable Radionekrosen können chirurgisch entfernt werden.