Satzungsauszug
Auszug § 2 Vereinszweck
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen „Deutsche Hirntumorhilfe e.V.“ und ist im Vereinsregister eingetragen.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins sind die Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich Neuroonkologie.
(2) Die Deutsche Hirntumorhilfe strebt in diesem Sinne die Verbesserung der medizinischen und psychosozialen Betreuung von Hirntumorpatienten sowie die Unterstützung dieser Patienten und ihrer Angehörigen durch Information und Aufklärung über bestehende und in der Erprobung befindliche Therapie- und Diagnoseverfahren sowie die Unterstützung der Wissenschaft und Forschung im Bereich Neuroonkologie an. Dies erfolgt insbesondere durch
a) Bereitstellung und Dokumentation von Informationen über Diagnose und Therapie von Hirntumoren und der Rehabilitationsmöglichkeiten für diese Patientengruppe
b) Verbreitung von Informationen über Diagnose und Therapie von Hirntumoren, zum Beispiel mittels Informations- und Kontaktstellen, Print- und Online-Medien sowie Hörfunk und Fernsehen
c) die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im Rahmen von Seminaren, Kongressen, Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen
d) Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Bevölkerung über die Erkrankung Hirntumor
e) Förderung von Modellprojekten der Diagnostik, Therapie und Nachsorge sowie klinischer Register zur Verbesserung der Patientenversorgung und -betreuung im Bereich Neuroonkologie
f) Verbesserung der Diagnostik, Therapie und Nachsorge durch Förderung der personellen und sachlichen Ausstattung in Therapie-, Forschungs- und Rehabilitationseinrichtungen
g) Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich der Tumorerkrankungen, die das zentrale Nervensystem betreffen, durch Vergabe von projektbezogenen Fördermitteln und der Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderpreisen
h) Förderung der wissenschaftlichen und kliniknahen Forschung im Bereich Neuroonkologie
i) Koordinierung und Förderung der Hirntumorselbsthilfe sowie Aufbau und Vermittlung von regionalen Patientengruppen
j) Hilfestellung und Beratung im Einzelfall sowie Unterstützung von Menschen in Form der Gewährung finanzieller oder sachlicher Mittel, die eine durch die Hirntumorerkrankung entstandene Notsituation lindern sollen
k) Mittelbeschaffung zur Erfüllung der Vereinsaufgaben
(3) Der Verein kann auch als Mittelbeschaffungskörperschaft gem. § 58 Abs. 1 AO tätig werden, d.h. Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschaffen und an sie weiterleiten, soweit diese beim Empfänger im Themenfeld Onkologie verwendet werden. Er kann sich im Rahmen des steuerlich Zulässigen und seiner eigenen Satzungszwecke an steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen oder deren Mitglied werden und gemeinnützige Stiftungen im Bereich der Neuroonkologie errichten. Er kann ferner zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Lizenzen vergeben, soweit eine etwaige hierin bestehende wirtschaftliche Betätigung den ideellen Zwecken des Vereins untergeordnet bleibt.
(4) Der Verein ist überparteilich, konfessionell neutral und arbeitet von der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie unabhängig.
(5) Den durch den Verein begünstigten Personen, Personenkreisen oder Institutionen steht ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Vereins aufgrund dieser Satzung nicht zu.