Spenden ABC
Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig
Zuwendungen an die Deutsche Hirntumorhilfe sind steuerlich abzugsfähig. Bei Spenden, die 300,00 Euro nicht überschreiten, erkennt Ihr Finanzamt in der Regel den Einzahlungsbeleg als Nachweis an.
Zuwendungsbescheinigungen werden ab einer Spendenhöhe von 300,00 Euro unaufgefordert und nur einmal pro Jahr verschickt. Zu Beginn des Jahres erhalten Sie die Zuwendungsbescheinigung für das vergangene Jahr, wenn Ihre Adresse vollständig auf dem Überweisungsträger angegeben ist. Sollten Sie bis zum Ende des ersten Quartals Ihre Zuwendungsbescheinigung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unsere Spendenverwaltung.
Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Spenden und Zuwendungsbestätigungen:
Frau Schönherr, Tel.: 0341.590 93 96, E-Mail: info@hirntumorhilfe.de
Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung
Die "Spendenbescheinigung" ist das amtliche Formular, mit dem in Deutschland einkommenssteuerpflichtige Personen ihre Spende beim Finanzamt von der Einkommensteuer "absetzen" können. Absetzen bedeutet dabei, dass der über die bereits berücksichtigte Werbekostenpauschale hinausgehende Betrag im Rahmen der Steuererklärung anteilmäßig berücksichtigt und erstattet wird.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Deutsche Hirntumorhilfe e.V. ist aufgrund der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3, 10 der Abgabenordnung (AO) als besonders förderungswürdig anerkannt. Sie ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Leipzig vom 4. Mai 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52 Abs. 2 Satz 1 und 3 AO dient.
DZI Spenden-Siegel
Die Deutsche Hirntumorhilfe erfüllt alle Voraussetzungen, die zur Erlangung des DZI Spenden-Siegels nötig sind: Spendengelder werden zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwendet, die Spendenwerbung wird wahr, eindeutig und sachlich dargestellt. Als Non-Profit-Organisation lassen wir uns jährlich von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft freiwillig prüfen. In diesem Zusammenhang wird von einem Wirtschaftsprüfer ein Testat über unsere Einnahmen und deren ordnungsgemäße Verwendung ausgestellt.
Als Träger des DZI-Spendensiegels ist man verpflichtet, neben der Zahlung einer einmaligen Gebühr auch einen prozentualen Anteil der jährlichen Spendensumme an das DZI abzugeben. Aufgrund dieser Kosten haben wir uns bewusst gegen das Spendensiegel entschieden.
Anstatt Spendengelder in ein Zertifikat zu investieren, möchten wir mit diesem Geld weitere Projekte für Hirntumorpatienten realisieren. Dies ist auch im Interesse der Spender, die mit ihrem Geld helfen möchten und es nicht für Verwaltung und Gebühren ausgeben wollen.
Wir laden jeden ein, der wegen des fehlenden Spendensiegels zögert, sich bei uns persönlich über unsere Arbeit zu informieren und uns erst danach seine Spende anzuvertrauen.
Großspendenregelung
Rechtslage bis 31.12.2006: Der Gesetzgeber spricht von einer Großspende, wenn der Spendenbetrag über 25.565 Euro liegt. Großspenden können um ein Jahr zurückgetragen und auf maximal fünf Jahre vorgetragen werden.
Rechtslage ab 1.1.2007: Der Gesetzgeber hat die Großspendenregelung durch einen einheitlichen und zeitlich unbegrenzten Spendenvortrag ersetzt.
Steuerbegünstigte Zwecke § 10 b EStG Absatz (1): Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 können insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.