Zweitmeinung
Zweitmeinung – Ihr gutes Recht
Gerade bei seltenen Erkrankungen wie Hirntumoren kann es ratsam sein, einen oder mehrere Experten zusätzlich zu konsultieren, um Unsicherheiten auf Seiten der Patienten und Angehörigen zu verringern. Da die Behandlung von Hirntumoren oft ein Vorgehen erfordert, das von standardisierten Verfahren abweicht, kann das Hinzuziehen eines zweiten Arztes dazu beitragen, eine individuelle, optimierte Therapie für den Patienten zu finden und das Risiko einer Fehldiagnose zu reduzieren.
Das Einholen einer Zweitmeinung ist sinnvoll:
- bei einem nicht zweifelsfrei erklärbaren, auffälligen beziehungsweise erklärungsbedürftigen Befund
- bei Unsicherheiten oder Zweifeln, ob die angebotene Behandlungsmöglichkeit die „richtige“ ist
- bei mehreren verschiedenen Behandlungsoptionen und möglichen Therapiestrategien
- wenn es neue Therapiemöglichkeiten gibt, mit denen der behandelnde Arzt nicht vertraut ist
- wenn der Patient sich über neue Behandlungsansätze informieren möchte, die als klinische Studien verfügbar sind
- wenn der behandelnde Arzt kein Spezialist beziehungsweise nicht der entsprechende Facharzt für die Erkrankung ist
- bei einem getrübten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient
- bei dem Gefühl mangelnder Aufklärung und Information
Die Meinung eines zweiten Arztes wirkt zudem für viele Patienten beruhigend. Zu wissen, dass man nichts versäumt hat, um die bestmögliche Therapie für sich zu finden, ist tröstlich und hilft, die Zeit der Behandlung besser zu bewältigen.
Sollte der behandelnde Arzt wissen, dass man zusätzlich an anderer Stelle Rat sucht?
Unbedingt, denn heutzutage gehört der Austausch zwischen Fachkollegen bei komplizierten Erkrankungen wie Hirntumoren zum gängigen Standard. In der ärztlichen Berufsordnung wird von Medizinern sogar ausdrücklich gefordert, sich dem Wunsch nach einer Zweitmeinung nicht zu widersetzen und wenn nötig rechtzeitig weitere Experten hinzuzuziehen oder den Patienten entsprechend zu überweisen.
Zeigt sich der behandelnde Arzt für Ihren Wunsch nach einer Zweitmeinung jedoch verständnislos oder unkooperativ, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen und sich nach einem anderen Ansprechpartner umschauen.
Wie finde ich einen Spezialisten für die Therapie von Hirntumoren?
Kann Ihnen Ihr Arzt bei der Suche nach einem Spezialisten für die Zweitmeinung nicht behilflich sein oder möchten Sie sich darüber hinaus informieren, können Sie sich telefonisch beim Hirntumor-Informationsdienst der Deutschen Hirntumorhilfe unter 03437.702 702 nach neuroonkologischen Zentren in ihrer Umgebung oder deutschlandweit erkundigen.
Auch der zweimal im Jahr stattfindende Hirntumor-Informationstag ist ein wichtiges Forum, um eine Zweitmeinung zu erhalten oder Kontakt zu einem Experten aufzunehmen. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Beratungen für Zweitmeinungen an und sind teilweise bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich. Die meisten Kliniken stellen auf Ihren Internetseiten Informationen zur Verfügung, wobei Patienten speziell nach einer Hirntumor- oder neuroonkologischen Sprechstunde suchen sollten.
Wer trägt die Kosten für eine Zweitmeinung?
In der Regel werden die Kosten für das Einholen einer zweiten Meinung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der aufgesuchte Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen zugelassen ist. Am besten klären Sie vor der Zweitmeinungssprechstunde (telefonisch) mit der Praxis beziehungsweise Klinik, wie die Abrechnung erfolgt und ob beispielsweise ein Überweisungsschein notwendig ist. Auch ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse zur Abklärung der Kostenübernahme im Vorfeld des Termins ist empfehlenswert.
Kann ich mir auch eine Drittmeinung einholen?
Wollen Sie mehr als eine weitere Meinung einholen, ist das grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären. Eine Drittmeinung sollten vor allem Patienten nutzen, die eine Entscheidungshilfe benötigen, weil sich die zuvor eingeholten Empfehlungen komplett widersprechen oder deren bisherige Ärzte keine Chance mehr für ein kuratives, also heilendes Vorgehen sehen.
Muss ich nach einer Zweitmeinung den Arzt wechseln?
Eine Zweitmeinung bedeutet nicht, dass auch die weitere Behandlung durch den zusätzlichen Arzt beziehungsweise an dessen Zentrum durchgeführt wird. Häufig können die Empfehlungen der Expertensprechstunde durch den erstbehandelnden Mediziner umgesetzt werden. Allerdings hat der Patient durch das Recht auf freie Arztwahl auch die Möglichkeit, die gesamte Behandlung zu übertragen.
Muss der Patient sich für eine Zweitmeinung persönlich vorstellen?
Der Betroffene muss nicht zwingend selbst vorstellig werden, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt, können Vertraute den Termin vereinbaren und wahrnehmen, um die Situation zu besprechen. Ein Austausch per Telefon, E-Mail und die postalische Übermittlung von Befunden sind ebenfalls möglich, um eine Zweitmeinung zu erhalten.
Welche Unterlagen benötige ich für die Zweitmeinung?
Für eine zweite Meinung müssen nicht zwangsläufig alle Untersuchungen wiederholt werden. Ihre behandelnden Ärzte sollten Ihnen auf Nachfrage sämtliche verfügbaren Unterlagen, beispielsweise CT- oder MRT-Aufnahmen, Laboranalysen, Berichte (wie die Beurteilung einer Gewebeprobe nach Biopsie/Operation) und Arztbriefe, zur Verfügung stellen, um eine unnötige Wiederholung diagnostischer Tests zu vermeiden. Das ist Ihr fest verankertes Patientenrecht und es können Ihnen lediglich die Kosten für die Anfertigung der Kopien oder die Übersendung an einen anderen Arzt entstehen.
Bereiten Sie sich vor!
Wenn Sie sich eine Patientenakte angelegt haben, sind Sie wahrscheinlich schon im Bilde über die Behandlungsabläufe und haben konkrete Fragen an den Arzt, der eine zweite Meinung abgeben soll. Je besser der Patient auf den Termin vorbereitet ist, desto besser kann der Mediziner auf seine Bedürfnisse eingehen und alle wichtigen Punkte mit ihm klären. Je mehr Anliegen am Ende des Termins tatsächlich angesprochen worden sind, desto besser werden Sie sich fühlen. Darum ist es empfehlenswert, eine Liste mit allen offenen Fragen vorzubereiten, die Sie mit in die Sprechstunde nehmen und abarbeiten. Lassen Sie sich von einem Angehörigen begleiten, damit Ihnen nichts entgeht, und machen Sie sich wenn nötig Notizen.
Zurück zur Startseite der Patientenrechte